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Die Entscheidung 2008/915/EG der Kommission enthielt einige Interkalibrierungsergebnisse für eine Reihe von biologischen Qualitätskomponenten. In jener Entscheidung wurden die Grenzwerte festgelegt, die die Mitgliedstaaten für die Einstufungen im Rahmen ihrer nationalen Überwachungssysteme verwenden mussten.
Wenn eine Vergleichbarkeitsbewertung für eine biologische Qualitätskomponente innerhalb einer geografischen Interkalibrierungsgruppe nach Anhang 2 dieses…
Gemäß der Richtlinie 2000/60/EG ist die Interkalibrierung auf der Ebene der biologischen Qualitätskomponenten durchzuführen, wobei die Einstufungsergebnisse des…
Die Mitgliedstaaten sollten die Ergebnisse der Interkalibrierung in ihren nationalen Einstufungssystemen berücksichtigen, wenn sie Grenzwerte zwischen den…
Für die Gewinnung der Ergebnisse in Teil 1 von Anhang 1 wurden alle in den Leitfäden dargestellten Interkalibrierungsschritte vollständig abgeschlossen. Teil 2…
Zur Anpassung der Überwachungs- und Einstufungssysteme der Mitgliedstaaten an den wissenschaftlichen und technischen Fortschritt war es notwendig, diese noch…
Zur Definition eines der wichtigsten Umweltziele der Richtlinie 2000/60/EG, nämlich eines guten ökologischen Zustands, ist in der Richtlinie ein Verfahren…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.