Erwägungsgrund 4 32025D1315
Die Vorkehrungen für die Einberufung der ersten Sitzung des Verwaltungsgremiums sind so bald wie möglich zu treffen, nachdem alle Ernennungen der stimmberechtigten Mitglieder vorliegen.
Die Vorkehrungen für die Einberufung der ersten Sitzung des Verwaltungsgremiums sind so bald wie möglich zu treffen, nachdem alle Ernennungen der stimmberechtigten Mitglieder vorliegen.