Erwägungsgrund 8 32025D1315
Der Vorschlag, der Union einen Sitz im Verwaltungsgremium zu geben, berührt nicht die Fähigkeit der im Verwaltungsgremium vertretenen Mitgliedstaaten, unter Wahrung des Grundsatzes der loyalen Zusammenarbeit einen ordnungsgemäß vereinbarten Standpunkt der Union oder in Angelegenheiten, die in ihre Zuständigkeit fallen, ihre eigenen Standpunkte zu unterstützen.