Erwägungsgrund 5 32025D1315
Auf der Grundlage eines vom Rat vereinbarten Standpunkts der Union und eines von den Vertretern der Mitgliedstaaten im Februar 2024 vereinbarten gemeinsamen Standpunkts der Mitgliedstaaten hat sich die Union mit anderen Vertragsparteien, die Industrieländer sind, darauf verständigt, dass die Union und ihre Mitgliedstaaten sieben Mitglieder und sieben stellvertretende Mitglieder als ihre Vertreter für das Verwaltungsgremium benennen werden.