Erwägungsgrund 10 32025D1430
Liechtenstein wurde von der Verordnung (EG) Nr. 1099/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Oktober 2008 über die Energiestatistik ausgenommen, da es nicht in der Lage ist, Originaldaten zum „Primärenergieverbrauch“ oder zum „Endenergieverbrauch“ vorzulegen. Liechtenstein ist es gestattet, nationale statistische Daten in Daten über den Primärenergieverbrauch und den Endenergieverbrauch umzuwandeln, wenn dies gemäß der Richtlinie (EU) 2018/2001 erforderlich ist.