Erwägungsgrund 7 32025D1430
In Fällen, in denen Norwegen verpflichtet ist, Angehörige der Sami-Ethnie zu konsultieren, muss sichergestellt werden, dass die Fristen für das Genehmigungsverfahren gemäß Artikel 16 Absätze 4, 5 und 6 der Richtlinie (EU) 2018/2001 um bis zu ein Jahr verlängert werden können.