Erwägungsgrund 3 32025D1430
Die Richtlinie 2009/28/EG des Europäischen Parlaments und des Rates, die in das EWR-Abkommen aufgenommen wurde, wird mit der Richtlinie (EU) 2018/2001 aufgehoben und ist daher aus dem EWR-Abkommen zu streichen.
Die Richtlinie 2009/28/EG des Europäischen Parlaments und des Rates, die in das EWR-Abkommen aufgenommen wurde, wird mit der Richtlinie (EU) 2018/2001 aufgehoben und ist daher aus dem EWR-Abkommen zu streichen.