Erwägungsgrund 5 32025D1430
Die EFTA-Staaten können Förderregelungen gemäß Artikel 4 der Richtlinie (EU) 2018/2001 anwenden, um ihre jeweiligen indikativen nationalen Ziele für Energie aus erneuerbaren Quellen zu erreichen oder zu übertreffen.
Die EFTA-Staaten können Förderregelungen gemäß Artikel 4 der Richtlinie (EU) 2018/2001 anwenden, um ihre jeweiligen indikativen nationalen Ziele für Energie aus erneuerbaren Quellen zu erreichen oder zu übertreffen.