Erwägungsgrund 4 32025D1479
Die Kommission hat die Vollständigkeit der Informationen und die Vergleichbarkeit der vorgelegten Daten überprüft. Erforderlichenfalls forderte sie die Mitgliedstaaten auf, etwaige fehlende Informationen nachzureichen und die übermittelten Daten näher zu erläutern. Wenn ein Mitgliedstaat sowohl die Standardformulare für die einzelnen Genehmigungen als auch die aggregierte Förderungsmenge pro Einrichtung übermittelte, stützte sich die Kommission auf letztere Angaben. In den Fällen, in denen ein Mitgliedstaat nicht in der Lage war, die Förderungsmenge pro Genehmigung zu berechnen, erklärte sich die Kommission bereit, sich nur auf die aggregierte Förderungsmenge pro Einrichtung zu stützen. Nachdem die Kommission die einschlägigen Förderungsdaten von allen Mitgliedstaaten erhalten hatte, glich sie sie mit externen Quellen ab, um die gesamte Rohöl- und Erdgasförderung der Union im Zeitraum vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2023 zu ermitteln.