Erwägungsgrund 6 32025D1479
Daher muss die Kommission die Höhe der Beiträge der in Artikel 23 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2024/1735 genannten Einrichtungen zum Unionsziel der CO2-Injektionskapazität bis 2030 festlegen.
Daher muss die Kommission die Höhe der Beiträge der in Artikel 23 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2024/1735 genannten Einrichtungen zum Unionsziel der CO2-Injektionskapazität bis 2030 festlegen.