Erwägungsgrund 5 32025D1479
Nach Eingang der in Artikel 23 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2024/1735 genannten Berichte und im Einklang mit den Bestimmungen des Artikels 4 der Delegierten Verordnung (EU) 2025/1477 der Kommission muss die Kommission die Höhe der Beiträge der Einrichtungen, die einem Beitrag unterliegen, angeben.