Erwägungsgrund 11 32025D1531
Damit eine Zusammenarbeit zwischen der Union und der Republik Korea im Bereich Forschung, technologische Entwicklung und Innovation zeitnah gewährleistet ist und die Teilnahme koreanischer Rechtsträger an „Horizont Europa“ ermöglicht wird, sollte das Abkommen vorläufig angewandt werden —