Erwägungsgrund 5 32025D1531
Gemäß Artikel 3 Absatz 1 des Abkommens unterliegen die spezifischen Bedingungen für die Teilnahme der Republik Korea an Programmen oder Tätigkeiten der Union den Basisrechtsakten und den Protokollen zum Abkommen.
Gemäß Artikel 3 Absatz 1 des Abkommens unterliegen die spezifischen Bedingungen für die Teilnahme der Republik Korea an Programmen oder Tätigkeiten der Union den Basisrechtsakten und den Protokollen zum Abkommen.