Erwägungsgrund 6 32025D1531
Gemäß Artikel 3 Absatz 2 des Abkommens sind die spezifischen Bedingungen für die Teilnahme der Republik Korea am „Horizont Europa“ in einem Protokoll über die Assoziierung Koreas mit Protokoll über die Assoziierung der Republik Korea mit „Horizont Europa“, dem Rahmenprogramm für Forschung und Innovation (2021-2027), zum Abkommen (im Folgenden „Protokoll über die Assoziierung Koreas mit „Horizont Europa““) geregelt.