Erwägungsgrund 9 32025D1531
Das Abkommen steht im Einklang mit Artikel 16 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2021/695, wonach die Assoziierung der Drittländer gemäß Artikel 16 Absatz 1 Buchstabe d der genannten Verordnung mit „Horizont Europa“ den Bedingungen entsprechen muss, die in einer Vereinbarung über die Teilnahme des Drittlands oder Gebiets an Unionsprogrammen vorgesehen sind, sofern die Vereinbarung gewährleistet, dass die Beiträge des an Programmen der Union teilnehmenden Drittlands in einem ausgewogenen Verhältnis zum Nutzen für das Land stehen; die Bedingungen für die Teilnahme an den Unionsprogrammen, einschließlich der Berechnung der finanziellen Beiträge zu einzelnen Programmen, und ihre Verwaltungskosten festlegt; dem Drittland keine Entscheidungsbefugnis in Bezug auf das Unionsprogramm einräumt; die Rechte der Union, eine wirtschaftliche Haushaltsführung sicherzustellen und die finanziellen Interessen der Union zu schützen, garantiert.