Erwägungsgrund 11 32025D1563
Die Ausnahmegenehmigung hätte keine nachteiligen Auswirkungen auf die Wirtschaft der Union oder auf ihre Handelsbeziehungen mit den im Rahmen der Ausnahmegenehmigung Begünstigten. Darüber hinaus unterstützt die Union Maßnahmen zur Bekämpfung von Armut und zur Förderung von Stabilität.