Erwägungsgrund 9 32025D1563
Gemäß Artikel IX:3 und IX:4 des WTO-Übereinkommens haben die Vereinigten Staaten den Allgemeinen Rat ersucht, einen Beschluss zur Gewährung einer WTO-Ausnahmegenehmigung zu fassen, damit die Vereinigten Staaten infrage kommenden Waren mit Ursprung in zentralamerikanischen und karibischen Ländern und Gebieten gemäß dem CBERA vom 1. Oktober 2025 bis zum 30. September 2030 Zollfreiheit gewähren können.