Beschluss (EU) 2025/1563 des Rates vom 22. Juli 2025 über den im Namen der Europäischen Union im Allgemeinen Rat der Welthandelsorganisation (WTO) zu vertretenden Standpunkt im Hinblick auf die Annahme eines Beschlusses zur Gewährung einer WTO-Ausnahmegenehmigung, die es den Vereinigten Staaten erlaubt, gemäß dem US-Gesetz „Caribbean Basin Economic Recovery Act“ (CBERA) Zollfreiheit zu gewähren
Es ist angezeigt, den im Namen der Union im Allgemeinen Rat zu vertretenden Standpunkt zur Unterstützung des Antrags der Vereinigten Staaten auf Gewährung einer Ausnahmegenehmigung gemäß Artikel 218 Absatz 9 AEUV festzulegen, da die Ausnahmegenehmigung für die Mitglieder der WTO verbindlich sein wird —
Erwägungsgrund 12 32025D1563
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