Beschluss (EU) 2025/1563 des Rates vom 22. Juli 2025 über den im Namen der Europäischen Union im Allgemeinen Rat der Welthandelsorganisation (WTO) zu vertretenden Standpunkt im Hinblick auf die Annahme eines Beschlusses zur Gewährung einer WTO-Ausnahmegenehmigung, die es den Vereinigten Staaten erlaubt, gemäß dem US-Gesetz „Caribbean Basin Economic Recovery Act“ (CBERA) Zollfreiheit zu gewähren
In Artikel IX:3 und IX:4 des WTO-Übereinkommens sind die Verfahren für die Gewährung von Ausnahmegenehmigungen geregelt, die die Multilateralen Handelsübereinkommen in den Anhängen 1A, 1B oder 1C des WTO-Übereinkommens und deren Anlagen betreffen.
Erwägungsgrund 4 32025D1563
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