Erwägungsgrund 5 32025D0170
In seinen Schlussfolgerungen vom 27. Juni 2024 betonte der Europäische Rat , dass das „Gesetz über die Transparenz ausländischer Einflussnahme“ einen Rückschritt bei den Maßnahmen darstellte, die in der Empfehlung der Kommission für den Status eines Bewerberlandes aufgeführt sind, und forderte die Regierung Georgiens auf, Klarheit über ihre Absichten zu schaffen, indem sie ihr Vorgehen, das Georgiens Weg in die Europäische Union gefährdet und de facto zum Aussetzen des Beitrittsprozesses geführt hat, rückgängig macht. In seinen Schlussfolgerungen vom 17. Oktober 2024 bekräftigte der Europäische Rat, dass das Vorgehen der georgischen Regierung den europäischen Weg Georgiens gefährdet und den Beitrittsprozess de facto zum Stillstand gebracht hat, und rief Georgien auf, demokratische, umfassende und nachhaltige Reformen im Einklang mit den zentralen Grundsätzen der europäischen Integration anzunehmen.