Erwägungsgrund 9 32025D0170
Um den Schutz der öffentlichen Ordnung in den Mitgliedstaaten und in der Union sicherzustellen, ist es angemessen und verhältnismäßig, dass die Mitgliedstaaten von georgischen Staatsbürgern, die Inhaber von gültigen Diplomatenpässen sind, für Reisen in die Union ein Visum verlangen, da diese Personen Interessen vertreten, die jenen zuwiderlaufen, die die Union zum Abschluss des Visaerleichterungsabkommens veranlasst haben. Die Anwendung einiger Bestimmungen des Visaerleichterungsabkommens, die Ausnahmen für Staatsbürger Georgiens mit gültigem Diplomatenpass sowie Erleichterungen für bestimmte Gruppen von Staatsbürgern Georgiens, die ein Visum für einen kurzfristigen Aufenthalt beantragen, vorsehen, nämlich für Mitglieder offizieller Delegationen Georgiens, für Mitglieder nationaler und regionaler Regierungen und Parlamente Georgiens sowie für Mitglieder des Verfassungsgerichts und des Obersten Gerichts Georgiens in Ausübung ihrer Amtsgeschäfte, sollte daher ausgesetzt werden.