Erwägungsgrund 8 32025D0170
Vor diesem Hintergrund hat die Kommission in ihrem siebten Bericht im Rahmen des Visa-Aussetzungsmechanismus die Schritte hervorgehoben, die Georgien dringend unternehmen muss, um die Bedenken der Kommission auszuräumen, und darauf verwiesen, dass es aktuell Überlegungen gibt, in Bezug auf bestimmte Personengruppen gegebenenfalls den Visa-Aussetzungsmechanismus zu aktivieren.