EMPFEHLUNG Nr. …/2024 DES GEMÄẞ ARTIKEL 8 ABSATZ 1 BUCHSTABE l DES ABKOMMENS ÜBER HANDEL UND ZUSAMMENARBEIT ZWISCHEN DER EUROPÄISCHEN UNION UND DER EUROPÄISCHEN ATOMGEMEINSCHAFT EINERSEITS UND DEM VEREINIGTEN KÖNIGREICH GROSSBRITANNIEN UND NORDIRLAND ANDERERSEITS EINGESETZTEN SONDERAUSSCHUSSES FÜR ENERGIE vom … an die Vertragsparteien im Hinblick auf die Ausarbeitung technischer Verfahren für die effiziente Nutzung von Stromverbindungsleitungen
Am 7. Februar 2023 nahm der Sonderausschuss die Empfehlung Nr. 1/2023 an, nach der die Vertragsparteien ihre jeweiligen ÜNB ersuchen sollten, innerhalb von fünf Monaten nach dem Ersuchen der jeweiligen Vertragspartei die in Anhang II dieser Empfehlung aufgeführten zusätzlichen Informationen zu übermitteln.
Erwägungsgrund 3 32025D0172
Erwägungsgrund 3 32025D0172Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen