Erwägungsgrund 8 32025D0172
Sowohl die EU als auch das Vereinigte Königreich verfolgen ehrgeizige Ziele in Bezug auf die Erschließung des Potenzials für erneuerbare Offshore-Energie in der Nordsee, um den Zugang zu erschwinglicher Energie zu verbessern und ihren Übergang zur Klimaneutralität voranzubringen. Gemäß Artikel 321 des Abkommens über Handel und Zusammenarbeit müssen die Vertragsparteien bei der Entwicklung von erneuerbarer Offshore-Energie zusammenarbeiten, indem sie bewährte Verfahren austauschen und, falls angebracht, die Entwicklung von bestimmten Projekten fördern. In ihrem Bericht stellten die ÜNB der EU und des Vereinigten Königreichs fest, dass die künftige Entwicklung hybrider Offshore-Projekte Regelungen für den Stromhandel erfordern wird, die eine effiziente Preisgestaltung und Kapazitätsauslastung unterstützen. Der Sonderausschuss erkannte an, dass weitere Prüfungen nötig sind, um sicherzustellen, dass die Regelungen für den Stromhandel zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich deren Ambitionen für die rasche Entwicklung von Projekten im Bereich der erneuerbaren Energien in der Nordsee unterstützen.