Erwägungsgrund 4 32025D0172
Die ÜNB der Europäischen Union (EU) und des Vereinigten Königreichs haben den Vertragsparteien diese zusätzlichen Informationen auf das entsprechende Ersuchen hin übermittelt. Die Regulierungsbehörden der EU bzw. des Vereinigten Königreichs übermittelten den Vertragsparteien im Juli 2023 Stellungnahmen zu diesen zusätzlichen Informationen. Der Sonderausschuss begrüßte diese wichtigen Beiträge zur Umsetzung des Titels VIII des Abkommens über Handel und Zusammenarbeit in der Sitzung des Sonderausschusses am 9. November 2023.