Erwägungsgrund 8 32025D1896
Damit das Präventionsnetz seine Aufgaben angemessen erfüllen kann, sollte es sich aus hoch qualifizierten, spezialisierten und unabhängigen Mitgliedern, die ad personam ernannt werden und unabhängig und im öffentlichen Interesse handeln, aus Vertretern von Organisationen, die im Bereich der Prävention des sexuellen Missbrauchs und der sexuellen Ausbeutung von Kindern im Internet und offline tätig sind, sowie aus Vertretern der zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten und anderer öffentlicher Stellen, die keine zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten sind, zusammensetzen.