Erwägungsgrund 12 32025D1972
Der Rat hat am 16. Oktober 2023 den Beschluss (GASP) 2023/2195 zur Änderung des Beschlusses 2010/413/GASP angenommen. Der Rat war der Auffassung, dass es seitens der Union gerechtfertigt war, die restriktiven Maßnahmen gegen bestimmte Personen und Einrichtungen, die in den Anhängen I und II des Beschlusses 2010/413/GASP des Rates und in den Anhängen VIII und IX der Verordnung (EU) Nr. 267/2012 des Rates aufgeführt sind, nach dem im JCPOA vorgesehenen „Tag des Übergangs“ aufrechtzuerhalten. Daher wurden die Namen dieser Personen und Einrichtungen aus Anhang I des Beschlusses 2010/413/GASP des Rates in Anhang II desselben Beschlusses und aus Anhang VIII der Verordnung (EU) Nr. 267/2012 des Rates in Anhang IX derselben Verordnung übertragen.