Erwägungsgrund 19 32025D1972
In diesem Zusammenhang ist der Rat ferner der Auffassung, dass angesichts der proliferationsrelevanten Tätigkeiten Irans, insbesondere in Bezug auf Artikel, Materialien, Ausrüstungen, Güter und Technologien, die in den Listen der Gruppe der Kernmaterial-Lieferländer und des Trägertechnologie-Kontrollregimes aufgeführt sind, die strengsten Beschränkungen beibehalten werden sollten.