Erwägungsgrund 5 32025D1972
Der Rat hat am 18. Oktober 2015 die Erklärung 2015/C 345/01 angenommen, in der er zur Kenntnis nahm, dass die Zusage, alle Nuklearsanktionen der Union nach Maßgabe des JCPOA aufzuheben, den im JCPOA festgelegten Streitbeilegungsmechanismus und die Wiedereinführung von Sanktionen der Union im Falle einer erheblichen Nichterfüllung seitens Irans der von ihm im Rahmen des JCPOA eingegangenen Verpflichtungen unberührt lässt. Darüber hinaus hat sich der Rat verpflichtet, alle Nuklearsanktionen der Union, die ausgesetzt oder aufgehoben worden sind, im Falle einer erheblichen Nichterfüllung seitens Irans der von ihm im Rahmen des JCPOA eingegangenen Verpflichtungen nach einer gemeinsamen Empfehlung des Hohen Vertreters, Frankreichs, Deutschlands und des Vereinigten Königreichs an den Rat unverzüglich wieder einzuführen.