Erwägungsgrund 14 32025D1972
Der Rat war außerdem der Auffassung, dass es seitens der Union gerechtfertigt war, die restriktiven Maßnahmen, die mit dem Beschluss (GASP) 2015/1863 des Rates am Tag der Umsetzung des JCPOA ausgesetzt wurden, nach dem im JCPOA vorgesehenen „Tag des Übergangs“ nicht zu beenden.