Erwägungsgrund 4 32025D1976
Das Freiwillige Partnerschaftsabkommen wurde im Namen der Europäischen Union gemäß dem Beschluss des Rates 2011/201/EU geschlossen und trat nach der Annahme durch die Republik Kamerun am 1. Dezember 2011 für einen Zeitraum von sieben Jahren in Kraft; es ist stillschweigend verlängerbar, es sei denn, eine Vertragspartei notifiziert mindestens zwölf Monate vor Ablauf der Geltungsdauer ihre Absicht, das freiwillige Partnerschaftsabkommen nicht zu verlängern.