Erwägungsgrund 8 32025D1976
Nach Artikel 28 des Freiwilligen Partnerschaftsabkommens kann jede Vertragspartei das Abkommen durch Notifikation an die andere Vertragspartei kündigen. In diesem Fall würde das Freiwillige Partnerschaftsabkommen zwölf Monate nach dieser Notifikation außer Kraft treten.