Erwägungsgrund 6 32025D1976
Es ist daher angezeigt, dass das Freiwillige Partnerschaftsabkommen außer Kraft treten sollte. Es sollte entweder nicht über den 30. November 2025 hinaus verlängert oder so bald wie möglich danach beendet werden.
Es ist daher angezeigt, dass das Freiwillige Partnerschaftsabkommen außer Kraft treten sollte. Es sollte entweder nicht über den 30. November 2025 hinaus verlängert oder so bald wie möglich danach beendet werden.