Erwägungsgrund 8 32022D0589
Alle Initiativen im Rahmen des Pakets „Fit für 55“ zur Umsetzung der Energie- und Klimaziele der EU für 2030 wurden konsequent darauf ausgerichtet, Synergien zu erzeugen, mögliche negative Verteilungseffekte — auch zwischen Mitgliedstaaten — zu mindern, insbesondere was die am stärksten schutzbedürftigen und von Energiearmut betroffenen Verbraucher betrifft (Vorschlag für eine Neufassung der Energieeffizienzrichtlinie, Vorschlag für einen Klima-Sozialfonds, Vorschlag für eine Neufassung der Energiebesteuerungsrichtlinie, Vorschlag für eine Neufassung der Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden, Paket „Wasserstoff und Dekarbonisierung des Gasmarktes“, Vorschlag für eine Empfehlung des Rates zur Sicherstellung eines gerechten Übergangs zur Klimaneutralität). Um den Mitgliedstaaten größtmögliche Unterstützung zu bieten, hat die Kommission eine Empfehlung mit Leitlinien und Beispielen für die Umsetzung des Grundsatzes „Energieeffizienz an erster Stelle“ bei der Entscheidungsfindung im Energiesektor und anderen Bereichen herausgegeben.