Erwägungsgrund 4 32025D2417
Die Union hat gemäß der Durchführungsverordnung (EU) 2016/480 der Kommission die Europäischen Register der Kraftverkehrsunternehmen (European Registers of Road Transport Undertakings, im Folgenden „ERRU“) eingerichtet, um den Informationsaustausch zwischen den Mitgliedstaaten der Union zu erleichtern. Da die Union und das Vereinigte Königreich denselben Grundprinzipien für die Zulassung zum Beruf des Güterkraftverkehrsunternehmers sowie einer gemeinsamen Liste von Verstößen zugestimmt haben, ist es im Hinblick auf die Ziele des Abkommens über Handel und Zusammenarbeit angemessen und effizient, eine technische Vernetzung mit dem ERRU für das Vereinigte Königreich vorzusehen.