Erwägungsgrund 6 32025D2418
Im Beschluss Nr. 1/2022 des Sonderausschusses für Straßenverkehr ist der spezifische Beitrag des Vereinigten Königreichs zum IMI festgelegt, weshalb eine Änderung des Beschlusses erforderlich ist.
Im Beschluss Nr. 1/2022 des Sonderausschusses für Straßenverkehr ist der spezifische Beitrag des Vereinigten Königreichs zum IMI festgelegt, weshalb eine Änderung des Beschlusses erforderlich ist.