ENTWURF BESCHLUSS Nr. …/2025 DES MIT DEM ABKOMMEN ÜBER HANDEL UND ZUSAMMENARBEIT ZWISCHEN DER EUROPÄISCHEN UNION UND DER EUROPÄISCHEN ATOMGEMEINSCHAFT EINERSEITS UND DEM VEREINIGTEN KÖNIGREICH GROẞBRITANNIEN UND NORDIRLAND ANDERERSEITS EINGESETZTEN SONDERAUSSCHUSSES FÜR STRAẞENVERKEHR vom … über die Höhe und Modalitäten des finanziellen Beitrags des Vereinigten Königreichs zu bestimmten von der Union verwalteten Straßenverkehrsinformationssystemen und zur Änderung des Beschlusses Nr. 1/2022 des Sonderausschusses für Straßenverkehr
Um das ordnungsgemäße Funktionieren des Teilbereichs Drei Titel I des Abkommens über Handel und Zusammenarbeit zu gewährleisten, sollte der Sonderausschuss für Straßenverkehr daher den jährlichen Beitrag des Vereinigten Königreichs zu den von der Union verwalteten Straßenverkehrsinformationssystemen festlegen —
Erwägungsgrund 7 32025D2418
Erwägungsgrund 7 32025D2418Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen