Erwägungsgrund 10 32025D0391
Es ist zweckmäßig, Ausnahmeregelungen für die Bereitstellung bestimmter Güter und Maschinen festzulegen, die für zivile, nicht öffentlich zugängliche elektronische Kommunikationsnetze erforderlich sind.
Es ist zweckmäßig, Ausnahmeregelungen für die Bereitstellung bestimmter Güter und Maschinen festzulegen, die für zivile, nicht öffentlich zugängliche elektronische Kommunikationsnetze erforderlich sind.