Erwägungsgrund 19 32025D0391
Um das Risiko einer Umgehung der restriktiven Maßnahmen so gering wie möglich zu halten, ist es außerdem angezeigt, das Verbot der Beförderung von Gütern auf der Straße im Gebiet der Union, einschließlich zu Zwecken der Durchfuhr, durch Unternehmen, die sich zu mindestens 25 % im Eigentum einer belarussischen natürlichen oder juristischen Person befinden, zu ändern. Organisationen, die vor dem 8. April 2022 in der Union niedergelassen und bereits als Kraftverkehrsunternehmen tätig waren, sollte es verboten sein, Änderungen an ihrer Kapitalstruktur vorzunehmen, durch die sich der prozentuale Eigentumsanteil einer belarussischen natürlichen oder juristischen Person, Organisation oder Einrichtung erhöhen würde, es sei denn, dieser prozentuale Eigentumsanteil bleibt nach dieser Änderung unter 25 %.