Erwägungsgrund 5 32025D0391
Angesichts der sehr ernsten Lage ist der Rat der Ansicht, dass die Benennungskriterien für die Benennung von Personen, Organisationen und Einrichtungen, die dem Einfrieren ihrer Gelder und wirtschaftlichen Ressourcen sowie dem Verbot der Zurverfügungstellung dieser Gelder und wirtschaftlichen unterliegen, dahin gehend geändert werden sollten, dass die Anwendung gezielter restriktiver Maßnahmen gegen natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen ermöglicht wird, die zum militärisch-industriellen Komplex von Belarus gehören, diesen materiell oder finanziell unterstützen oder von ihm profitieren.