Erwägungsgrund 22 32025D0391
Schließlich ist es angezeigt, bestimmte Änderungen der Bestimmungen der Beschlusses 2012/642/GASP vorzunehmen, unter anderem der Bestimmungen über die Ausnahmeregelungen vom Verbot der Ausfuhr von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck und fortschrittlichen Technologien. Ferner ist es zweckdienlich, Verweise auf abgelaufene Übergangszeiträume und andere Verweise, die für die Einhaltung bestimmter Bestimmungen jenes Beschlusses nicht erforderlich sind, zu streichen. Mit der Streichung von Verweisen auf bereits abgelaufene Übergangszeiträume wird keine Rechtswirkung auf frühere oder laufende Verträge oder auf die Anwendbarkeit dieser Übergangszeiträume angestrebt.