Erwägungsgrund 5 32025D0779
Gemäß Artikel 21 Absatz 2 des Vertrags über die Europäische Union setzt sich die Union für ein hohes Maß an Zusammenarbeit auf allen Gebieten der internationalen Beziehungen ein, unter anderem um Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, die Menschenrechte und die Grundsätze des Völkerrechts zu festigen und zu fördern und den Frieden und die internationale Sicherheit zu erhalten.