Erwägungsgrund 8 32025D0779
Es ist daher angezeigt, die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten bei den Regeln über Ausfuhrgenehmigungen weiter zu verstärken und die Konvergenz im Bereich der Ausfuhr von Militärtechnologie und Militärgütern zu fördern. Ferner ist es notwendig, überarbeitete Kriterien festzulegen, anhand deren die Kontrolle der Verbringung solcher Technologie beurteilt werden soll, und diesen Kriterien Geltung zu verschaffen. Diese Ziele können durch eine Aktualisierung des Gemeinsamen Standpunkts 2008/944/GASP erreicht werden, um hohe gemeinsame Standards bei der Durchführung der Kontrolle der Verbringung solcher Technologie und solcher Güter zu gewährleisten.