Erwägungsgrund 7 32025D0779
Damit dieser Gemeinsame Standpunkt die größtmögliche Wirkungskraft hat, sollten die Mitgliedstaaten im Rahmen der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik nach einer Verstärkung ihrer Zusammenarbeit und einer Förderung ihrer Konvergenz im Bereich der Ausfuhr von Militärtechnologie und Militärgütern streben, auch durch den Austausch relevanter Informationen, einschließlich solcher über bestimmte Bestimmungsländer und über Genehmigungsverweigerungen, Waffenausfuhrpolitiken und, soweit erforderlich, die Überwachung der Endverwendung, indem sie sich über ihre Risikobewertung beraten und mögliche Maßnahmen zur weiteren Verbesserung der Konvergenz und zur Förderung der Einheit und Kohärenz des auswärtigen Handelns der Union ermitteln.