Erwägungsgrund 6 32025D0868
Der Anwendungsbereich der vom POP-Überprüfungsausschuss empfohlenen spezifischen Ausnahmeregelungen für Chlorparaffine mit Kohlenstoffkettenlängen im Bereich von C14 bis C17 und Chlorierungsgraden von mindestens 45 Gewichtsprozent erstreckt sich nicht auf alle Verwendungen, die die Union vor Abschluss der Umstellung auf Alternativen benötigt, sodass die Union um die Hinzufügung spezifischer Ausnahmeregelungen für die Verwendung in bestimmten Verteidigungs- sowie Luft- und Raumfahrtanwendungen, wie Beschichtungen, Schmierstoffe sowie Munition und deren Verpackungen, und erforderlichenfalls um längere Fristen ersuchen sollte, um die Ermittlung von Alternativen und die Substitution in diesen stark regulierten Sektoren zu ermöglichen.