Beschluss (EU) 2025/868 des Rates vom 23. April 2025 über den im Namen der Europäischen Union auf der zwölften Tagung der Konferenz der Vertragsparteien des Stockholmer Übereinkommens über persistente organische Schadstoffe hinsichtlich der Ersuchen um die Verlängerung spezifischer Ausnahmeregelungen und hinsichtlich der Vorschläge zur Änderung der Anlage A des Übereinkommens zu vertretenden Standpunkt
Es ist zweckmäßig, den auf der zwölften Tagung der Konferenz der Vertragsparteien im Namen der Union zu vertretenden Standpunkt festzulegen, da die Beschlüsse für die Union bindend oder geeignet sein werden, den Inhalt von Unionsrecht, d. h. der Verordnung (EU) 2019/1021 des Europäischen Parlaments und des Rates, maßgeblich zu beeinflussen —
Erwägungsgrund 9 32025D0868
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