Erwägungsgrund 4 32026D1099
Der Abschluss des Übereinkommens im Namen der Union wird zur Rechtssicherheit und Vorhersehbarkeit auf internationaler und europäischer Ebene beitragen, indem einheitliche Vorschriften für internationale Wirkungen von Zwangsveräußerung von Schiffen geschaffen werden, was gemäß Artikel 3 Absatz 5 des Vertrags über die Europäische Union ein Kernziel der Union ist, das sie im Rahmen ihrer Tätigkeiten zu verwirklichen hat.