Erwägungsgrund 12 32026D1413
Daher waren die Maßnahmen, die Rumänien aufgrund der Empfehlung des Rates vom 21. Januar 2025 ergriffen hat, unzureichend. Die Nettoausgaben stiegen deutlich schneller als vom Rat empfohlen. Dies führt zu einem anhaltend hohen öffentlichen Defizit, wodurch eine rechtzeitige Korrektur des übermäßigen Defizits bis 2030 gefährdet wird. In diesem Defizitverfahren liegen keine mildernden „einschlägigen Faktoren“ vor, die diese Bewertung ändern würden; hingegen stellen die hohen Risiken für die mittelfristige Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen, denen Rumänien ausgesetzt ist, einen erschwerenden Faktor dar —