Erwägungsgrund 3 32026D1413
Am 3. April 2020 hat der Rat angesichts der geplanten Nichteinhaltung des Defizitkriteriums des AEUV im Jahr 2019 nach Artikel 126 Absatz 6 AEUV den Beschluss (EU) 2020/509 zum Bestehen eines übermäßigen Defizits in Rumänien angenommen und eine Empfehlung nach Artikel 126 Absatz 7 AEUV mit dem Ziel abgegeben, das übermäßige öffentliche Defizit in Rumänien bis spätestens 2022 zu beenden.