Erwägungsgrund 4 32026D1413
Am 18. Juni 2021 hat der Rat angesichts des starken Rückgangs der Wirtschaftstätigkeit infolge der COVID-19-Pandemie gemäß Artikel 126 Absatz 7 AEUV eine geänderte Empfehlung abgegeben und Rumänien empfohlen, das übermäßige Defizit bis spätestens 2024 zu beenden.